Ziele des DIQ

Zweck und Ziele des Deutschen Instituts für Qualitätsförderung sind die Förderung der Qualitätssicherung in Wissenschaft, Industrie, Wirtschaft und Dienstleistungsgewerbe sowie die Sicherung eines fairen Wettbewerbes.

  • Das DIQ entwickelt in Zusammenarbeit mit seinen Mitgliedern eigene Qualitätsstandards unter Berücksichtigung der neuesten wissenschaftlichen Forschung und anerkannten Regeln der Technik.
  • Das DIQ berät die zuständigen Stellen in Deutschland sowie der Europäischen Union bei der einschlägigen Gesetz- und Vorschriftengebung mit dem Ziel der Wahrung eines hohen Sicherheits- und Qualitätsniveaus.
  • Das DIQ verfolgt das Ziel, uneigennützig dem Gemeinwohl zu dienen.
  • Das DIQ ist berechtigt, alle Tätigkeiten zur Förderung dieses Vereinzwecks durchzuführen, insbesondere auch Forschungsaufträge zu erteilen.
  • Zur Förderung der Qualitätssicherung und des fairen Wettbewerbs ist das DIQ berechtigt, unter anderem Abmahnungen auszusprechen.
  • Das DIQ fördert gewerbliche Interessen im Sinne der die Klagebefugnis regelnden Bestimmungen des UWG, des UklaG, des Markengesetzes, des GWB sowie sonstiger die Klagebefugnis regelnder Bestimmungen wettbewerbsbezogener Gesetze.
  • Das DIQ verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts «Steuerbegünstigte Zwecke» der Abgabenordnung 1977. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.